Einige Hinweise zu bestimmten Dateninhalten:
NVE (DB
00):
Die 18-stellige "Nummer
der Versand Einheit" ist für jedes
Packstück eindeutig zu vergeben. Sie setzt sich zusammen aus:
1) "Kennzeichnung der
Verpackung", 1 Ziffer, z.B. '3'
2) Die von der GS1 Germany zugeteilte 7-, 8- oder
9-stellige Basisnummer des Versenders. Diese entspricht der
Betriebsnummer ILN, z.B. ' 4012345 '.
3) Eindeutige durchlaufende
Nummerierung. 7 bis 9 Stellen, abhängig von der Länge der
Basisnummer.
Wenn Basisnr: dann Lauf-Nr:
ergibt bis zu:
7 Stellen 9
Stellen 1 Mrd. Pakete
8 Stellen 8 Stellen 100 Mio.
Pakete
9 Stellen 7 Stellen
10 Mio. Pakete
4) Die 18. Stelle ist die
vom Programm errechnete Prüfziffer.
Achtung: Enthält ein Code
eine NVE, so sind nur Vergrößerungsfaktoren zwischen 0,50 und 0,90
für den gesamten Barcode zulässig.
Mengen-
und Größenangaben:
Die Datenbezeichner mit der ersten Stelle "3" (30 bis 3699) bedeuten
"Mengenangaben für mengenvariable Handelseinheiten" und werden in
Verbindung mit "EAN der Handelseinheit" (DB 01) benutzt. Dies können
Stück, Gewicht- oder Längenangaben sein. Bei "Stück" (DB 30) können
bis zu 8 Stellen eingegeben werden.
Die Datenbezeichner von 3100 bis 3699 haben exakt 6 Stellen. Bei
diesen Datenbezeichnern bedeutet die 4. Stelle die Position der
Kommastelle.
Beispiel: eine Kiste mit 12,5 kg Kartoffeln wird mit DB 3101
codiert. Die Zahl enthält eine Kommastelle, daher wird im
Dateninhalt mit 3 führenden Nullen aufgefüllt, dann die Ziffern
"125". Also ist "000125" im Dateninhalt einzugeben.